Das europäische Parlament hat die Vorgaben für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen, welches die regulatorischen Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) weiter konkretisiert und stärkt. KRITIS umfasst Organisationen und Einrichtungen, die für das staatliche Gemeinwesen von entscheidender Bedeutung sind. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen könnte zu erheblichen Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder dramatischen Folgen führen. Zu den Sektoren kritischer Infrastrukturen zählen unter anderem Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.
1. Zugehörigkeit zu einem kritischen Sektor – Unternehmen, die in einem der folgenden Sektoren tätig sind, könnten dem KRITIS-Dachgesetz unterliegen:
2. Überschreitung von Schwellenwerten
Unternehmen aus den oben genannten Sektoren unterliegen dann dem KRITIS-Dachgesetz, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die in der BSI-Kritisverordnung definiert sind. Dieser Schwellenwert bezieht sich in der Regel auf die Größe und Bedeutung der Infrastruktur für das Gemeinwohl. Typische Kriterien sind:
Wenn die Organisation einen dieser Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, fällt sie unter die Meldepflichten und Sicherheitsvorgaben des KRITIS-Dachgesetzes.
Unternehmen, die kritische Dienstleistungen oder Infrastrukturen betreiben, deren Ausfall signifikante Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder die Versorgung der Bevölkerung hätte (z.B. Polizei und Feuerwehr), fallen ebenfalls unter das KRITIS-Dachgesetz. Das bedeutet, dass der Betrieb von Einrichtungen oder Anlagen für das funktionierende Gemeinwesen essenziell ist.
Melde- und Nachweispflichten
Unternehmen, die unter das KRITIS-Dachgesetz fallen, müssen sich bei den zuständigen Behörden melden und regelmäßig ihre Sicherheitsmaßnahmen nachweisen. Diese Nachweispflichten umfassen unter anderem:
Betrieb von Einrichtungen oder Anlagen
Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben (z. B. Stromnetze, Krankenhäuser, Verkehrsnetze), müssen die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, um die Stabilität und Sicherheit ihrer Infrastruktur zu gewährleisten. Auch Betreiber von Teilanlagen (z. B. Windparks, Wasseraufbereitungsanlagen) können unter das Gesetz fallen, wenn ihr Ausfall schwerwiegende Folgen hätte.
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